Sachverständige sind natürliche Personen mit einem überdurchschnittlichen Fachwissen auf einem gewissen Gebiet. Der Begriff "Sachverständiger" wird häufig bei Gerichten verwendet. In Gerichten sind Sachverständige als Berater tätig und unterstützen den jeweiligen Entscheidungsprozess. An der eigentlichen Entscheidung beteiligen sie sich nicht. Die Tätigkeit eines Sachverständigen setzt ein Hochschulstudium mit Abschluß, mehrjährige Berufserfahrung, sowie eine Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet voraus. Für handwerksbezogene Sachverständige kann ein Abschluss als Handwerksmeister, sowie die entsprechende Berufspraxis mit entsprechender fachlicher oder rechtlicher Fortbildung ausreichend sein. Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt. Besonders in Familiengerichten werden Gutachter wegen Sorgerechtsfragen, Gewaltfragen vor Gericht berufen. Gutachter die bei Gerichten arbeiten, müssen ausgebildete Diplompsychologen sein. Zusätzlich benötigen sie eine psychologische Approbation als psychologische Psychotherapeuten, eine Therapieausbildung und eine langjährige Berufspraxis. Sachverständige können sich durch entsprechende Qualifikationen im Rahmen von qualifizierenden Seminaren oder Fernstudien weiterbilden. Sachverständige werden unterschieden nach öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, verbandsanerkannte Sachverständige, amtlich anerkannte Sachverständige, freie Sachverständige, Behörden als Sachverständige.
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