Urlaub braucht jeder, denn es ist die perfekte Erholung vom stressigen Alltag. In dieser Zeit bleibt ein Arbeitnehmer eine gewisse Zeit seiner Arbeit fern, dies aber berechtigt. Oft setzt man den Urlaub dem Erholungsurlaub gleich. Der Begriff "Urlaub" leitet sich aus dem Wort "erlauben" her. Im Mittelalter fragten Ritter ihren Landherrn nach Urlaub, damit sie in eine Schlacht ziehen konnten. Das Arbeitsrecht ist in folgende Urlaubsformen für Arbeitnehmer unterteilt: Erholungsurlaub, Erziehungsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Bildungsurlaub, Sonderurlaub. Erholungsurlaub dient zur Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers. In Deutschland bestimmt der Urlaub das Bundesurlaubsgesetz, für Schwerbehinderte und Jugendliche gelten Sonderregelungen. Arbeitnehmer können Erziehungsurlaub nehmen, um eigene oder fremde Kinder zu erziehen und zu betreuen. Dieser Urlaub wird seit 2004 als Elternzeit bezeichnet. Mutterschaftsurlaub können schwangere Frauen in Anspruch nehmen im Zusammenhang mit der Entbindungszeit, Bildungsurlaub dient zur beruflichen Fortbildung des Arbeitnehmers. Sonderurlaub wird in Deutschland genehmigt, bei ganz persönlichen und privaten Gründen. In Österreich kann man Urlaub in Anspruch nehmen, wenn Familienmitglieder oder nahe Verwandte erkrankt sind und betreut werden müssen. Schwerbehinderte haben den Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch verringert oder erhöht sich je nachdem wieviel der Behinderte arbeitet. Um einen Urlaub zu buchen, geht man in ein Reisebüro. Hier wird man ausführlich beraten, welches Hotel in Frage kommt. Man kann aber auch per Wohnwagen losziehen und auf einem Campingplatz Urlaub machen. Selbstständige können dann Urlaub nehmen, wann sie wollen, allerdings sollten sie Rücksicht auf die Erfordernisse des Geschäftsbetriebs und die Wünsche der Kunden, Klienten, Mandanten oder Patienten nehmen. Viele Kleinunternehmer gönnen sich gar keinen Urlaub oder zu wenig.
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