Versandapotheken dürfen in der BRD nur einen Versandhandel für Arzneimittel betreiben, wenn sie (in rechtlicher Hinsicht) alle Voraussetzungen einer herkömmlichen Apotheke erfüllt. Hinzu kommt, dass Versandapotheken eine Erlaubnis für die Zulassung zum Versandhandel von Arzneimitteln benötigen. Die Erlaubnis erhalten die Apotheken von der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird den Versandapotheken meistens ausgestellt, wenn der Versandhandel der Medikamente vermutlich keine Einschränkungen des sonstigen Apothekenbetriebes verursacht. Versandapotheken unterliegen in der BRD verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Dazu gehört beispielsweise das Heilmittelwerbegesetz, die Sozialgesetzgebung und das Apothekengesetz. Versandapotheken aus anderen Ländern der EU unterliegen nicht den Sozialgesetzen der BRD. Des Weiteren ist die Einhaltung von Beschränkungen des Werberechts in weiten Teilen der EU nicht ausreichend einklagbar.
Zahlreiche Versandapotheken, zum Beispiel aus Schweinfurt, Höhr-Grenzhausen, Lenting, Langenhagen, Münster, Bergheim, Freiburg-Breisgau und Cottbus sind bereits bei Adressennet eingetragen worden. Die Versandapotheken nutzen Adressennet, um ihre Versandapotheken zu bewerben und Informationen über ihre Versandapotheken bereitzustellen. Wenn Sie auch eine Versandapotheke bei Adressennet.de präsentieren möchten, nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf.
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